Datenschutzerklärung

1. Allgemeine Hinweise

Der Schutz Ihrer persönlichen Daten ist uns ein wichtiges Anliegen. Wir behandeln Ihre personenbezogenen Daten vertraulich und entsprechend der gesetzlichen Datenschutzvorschriften (insbesondere der DSGVO) sowie dieser Datenschutzerklärung.

2. Verantwortliche Stelle

Iliuk und Werchosch GbR
Pausitzer Str. 36
Telefon: 03525734898
E-Mail: zeltvermietung@online.de

3. Erhebung und Speicherung personenbezogener Daten beim Besuch der Website

Beim Aufrufen unserer Website werden durch den Browser automatisch Informationen an unseren Server übermittelt. Diese sind:

IP-Adresse

Datum und Uhrzeit der Anfrage

Browsertyp und Version

Betriebssystem

Referrer-URL

Diese Daten sind technisch erforderlich, um die Website korrekt darzustellen und die Stabilität und Sicherheit zu gewährleisten. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.

4. Kontaktaufnahme / Anfrageformular

Wenn Sie uns per Kontaktformular oder E-Mail Anfragen zukommen lassen, werden Ihre Angaben inklusive der von Ihnen dort angegebenen Kontaktdaten gespeichert.

Dies betrifft insbesondere:

Name

E-Mail-Adresse

Telefonnummer (optional)

Anfrageinhalt

Die Verarbeitung erfolgt zur Bearbeitung Ihrer Anfrage und möglicher Anschlussfragen.
Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO.

5. Cookies

Unsere Website verwendet Cookies. Dabei handelt es sich um kleine Textdateien, die auf Ihrem Endgerät gespeichert werden.

Cookies dienen dazu, unsere Website nutzerfreundlicher und sicherer zu machen.
Sie können Ihren Browser so einstellen, dass Sie über das Setzen von Cookies informiert werden oder Cookies vollständig deaktivieren.

6. Hosting

Diese Website wird bei einem externen Dienstleister gehostet. Personenbezogene Daten, die auf dieser Website erfasst werden, werden auf den Servern des Hosters gespeichert.

Hierbei kann es sich insbesondere um IP-Adressen, Kontaktanfragen und Meta- und Kommunikationsdaten handeln.

7. SSL- bzw. TLS-Verschlüsselung

Diese Seite nutzt aus Sicherheitsgründen und zum Schutz der Übertragung vertraulicher Inhalte eine SSL- bzw. TLS-Verschlüsselung.

8. Speicherdauer

Personenbezogene Daten werden nur so lange gespeichert, wie dies zur Erfüllung des jeweiligen Zwecks erforderlich ist oder gesetzliche Aufbewahrungsfristen bestehen.

9. Ihre Rechte

Sie haben jederzeit das Recht:

Auskunft über Ihre gespeicherten Daten zu erhalten

Berichtigung unrichtiger Daten zu verlangen

Löschung Ihrer Daten zu verlangen

Einschränkung der Verarbeitung zu verlangen

der Verarbeitung zu widersprechen

Ihre Daten in einem übertragbaren Format zu erhalten

10. Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde

Sie haben das Recht, sich bei einer Datenschutz-Aufsichtsbehörde zu beschweren, wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten rechtswidrig erfolgt.

11. Änderung dieser Datenschutzerklärung
Wir behalten uns vor, diese Datenschutzerklärung anzupassen, damit sie stets den aktuellen rechtlichen Anforderungen entspricht.

AGB 

Allgemeine Vermietbedingungen
(Wir vermieten für Gewerbe und Privat zu jeder Gelegenheit.)
Gemietete Artikel sind Eigentum von Iliuk und Werchosch.


1. Mietdauer und Mietpreise
Alle genanten Preise sind Nettopreise und die gesetzliche MwSt. ist hinzuzurechnen. Der Mietzeitraum beziffert 3 Tage (Sonntage ausgeschlossen), bei verspäteter Rückgabe verlängert sich der Vertrag um eine Mietperiode bzw. dementsprechend. Bei einer vertraglich vereinbarten zusätzlichen Mietperiode, verringert sich der Mietpreis um 50%. Bei Anlieferung beträgt der Preis 0,50 €/km ab den 21km vom Standort Riesa oder Werben. Des Weiteren erheben wir ab einer Anfahrtstrecke vom mehr als einer ½ Stunde eine Anfahrtspauschale von 30,-/h . Der Mietpreis ist bei Anlieferung sofort zu bezahlen (Bargeld).


2. Angebote und Vertragsabschluss
Alle Angebote sind freibleibend. Eine anderweitige Vermietung des angebotenen Materials bis zum Vertragsabschluss bleibt ausdrücklich vorbehalten.


3. Anzeigepflicht
Funktionsuntüchtigkeit von Geräten ist spätestens am 1. Miettag bis 20.00 Uhr anzuzeigen.


4. Obhutspflicht
Der Mietgegenstand ist sorgfältig zu behandeln und ebenfalls sauber und gereinigt zurückzugeben.
Für nichtgereinigte Gegenstände erheben wir eine Reinigungsgebühr von 15,00 € pro Artikel. Zusätzlich erheben wir eine Reinigungsgebühr für die Bierleitungen im Schankwagen von 25,00 €. Rücknahme erfolgt unter Vorbehalt. Exakte Bruchmengen, Fehlermengen ect. können erst nach Endreinigung und Einlagerung berechnet werden. Nachberechnungen erfolgen generell zu den angegebenen Verlustpreisen zzgl. 10,00 € Bearbeitungsgebühr und MwSt. Das Bekleben, Beschriften oder das Beschädigen von Gerüstteilen sowie Bohrungen bzw. Verschneidungen aller Art im Fußboden sind strengstens untersagt.


5. Personal
Personal, wie z.B. Bedienung, Reinigungs- und Hilfspersonal kann auf Anfrage gestellt werden. Für den Auf- und Abbau den Festzeltes werden mind. 4 Hilfskräfte und 1 Richtmeister benötigt. Mehr Hilfskräfte erleichtern und beschleunigen die Montagearbeiten.


6. Standort
Bei unseren Kalkulationen sind wir von einem ebenen, gut verdichteten, für Zeltanlagen bebaubaren Gelände ausgegangen. Höhenunterschiede bis 30cm werden mit normalem Unterbaumaterial ausgeglichen. Größere Höhenunterschiede können von uns gegen gesonderte Berechnung ausgeglichen werden. Ist eine Befestigung mit Erdnägeln nichgt möglich, so behält sich der Vermieter vor, eine geeignete Befestigung zu Bestimmen und eine gesonderte Berechnung ebenso zu stellen.


7. Pflichten des Mieters
Bei Aufbau ist der Mieter verplichtet, vor Aufbaubeginn im Erdreich verlegte Leitungen aller Art sowie sonstige unterirdische Anlagen dem verantwortlichen Richtmeister anzuzeigen. Kommt der Mieter dieser Verpflichtung nicht nach, so haftet er für alle Schäden, die durch die Zeltverankerung an nicht angezeigten Leitungen oder unterirdischen Anlagen entstehen, einschließlich Folgeschäden. Er stehlt den Vermieter insoweit bereits jetzt von Ansprüchen Dritter frei.
Bei Sturm- und Unwettergefahr hat der Mieter dafür Sorge zu tragen, dass alle Ein- und Ausgänge des Zeltes dicht verschlossen werden. Drohen oder entstehen Schäden am Zelt, hat der Mieter alles Zumutbare zu tun, um Schäden zu verhindern oder möglichst gering zu halten. Er ist verpflichtet, den Vermieter unverzüglich zu informieren.


8. Haftung des Mieters
Der Mieter haftet nach den allgemeinen Haftungsregeln, wenn der Mietgegenstand beschädigt, abhanden oder eine sonstige Vertragsverletzung begeht. Insbesondere hat der Mieter den Mietgegenstand in demselben Zustand zurückzugeben, wie er es übernommen hat.
Der Mieter erkennt die Verlustpreise für die jeweiligen Mietgegenstände, laut aktueller Mietpreisliste an.
Die Haftung des Mieters erstreckt sich auch auf Schadensnebenkosten wie :
a) Sachverständigenkosten
b) Wertminderung
c) Mietausfallkosten


9. Verträgsänderung
Zusätze oder abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform und werden nur dann Bestandteil des Vertrages. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.


10. Gerichtsstand
Gerichtsstand ist der Sitz des Vermieters. Der Mieter kann auch an seinem allgemeinem Gerichtsort verklagt werden. Für Abschluss und Durchführung der unter Einbeziehung dieser Allgemeinen Miedbedigungen geschlossenen Verträge gilt ausschließlich deutsches Recht.

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